Barrierefreies Wohnen – keine Grenzen im Alltag

Immer öfter wird bei Neubauten auf Barrierefreiheit Wert gelegt. Dies kommt nicht nur körperlich eingeschränkten Menschen zugute, auch ältere Menschen, Pflegebedürftige und Kinder haben besondere Bedürfnisse, die mit dieser Art des Wohnens berücksichtigt werden.

Es gibt eine Reihe von Anforderungen, die mit dem barrierefreien Wohnen einhergehen. Die wichtigsten möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Barrierefreies Wohnen vs. behindertengerechtes Wohnen

Was viele Menschen nicht wissen: Barrierefrei und behindertengerecht ist nicht das Gleiche. Während behindertengerecht die räumliche Anpassung an die Bedürfnisse von meist gehbehinderten Menschen bedeutet, steht barrierefrei für das Beseitigen von eventuellen Hürden oder Hindernissen.

Barrierefrei – was heißt das genau?

Eine Barriere stellt ein Hindernis dar, das für manche Menschen ohne fremde Hilfe nicht überwindbar ist oder zumindest einen Umweg bedeuten würde.

Barrierefreiheit meint, Wohnräume und öffentliche Plätze für alle Menschen zu den gleichen Bedingungen zugänglich zu machen, egal ob diese körperlich eingeschränkt sind oder nicht.

Im Behindertengleichstellungsgesetz ist der Begriff „Barrierefreiheit“ gesetzlich geregelt.

§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Dies betrifft jedoch nicht nur bauliche Maßnahmen, auch die Verwendung von „leichter Sprache“, Gebärdensprache oder akustischen Signalen dient der Barrierefreiheit.

Barrierefreie Wohnung – was gilt es zu beachten

Sämtliche Vorschriften und Grundlagen zum barrierefreien Bauen, sind in der DIN 18040 geregelt.

Die Untergruppe DIN 18040-2 beschäftigt sich speziell mit den Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen. Hierin sind genaue Raumgrößen, Mindestabstände und sonstige Regelungen hinsichtlich Ergonomie und Funktionalität des Wohnraumes festgelegt.

Neben dem eigentlichen Wohnraum liegt das Hauptaugenmerk auch auf den Schlafräumen, den Sanitärräumen und der Küche.

Barrierefreier Wohn- und Schlafraum

Für eine optimale Bewegungsfreiheit ist eine minimale Raumgröße von 15 m² nötig.

Bei den Angaben ist zu beachten, dass sich Bewegungsflächen auch überschneiden dürfen. Stehen sich also zwei Kästen gegenüber, muss eine Mindestbreite von 90 cm zwischen ihnen gegeben sein.

Barrierefrei Barrierefrei mit Rollstuhl
Bewegungsflächen 120 cm x 120 cm 150 cm x 150 cm
Mindesttiefe entlang von Möbeln 90 cm 150 cm
Mindesttiefe entlang eines Bettes 120 cm an der Längsseite und 90 cm auf der anderen Längsseite 150 cm an der Längsseite und 120 cm auf der anderen Längsseite

Um auch Personen im Rollstuhl Frischluft und den Blick nach Draußen zu gewährleisten, sind bei der Fensterhöhe und der Bedienbarkeit folgende Vorschriften einzuhalten.

Eine weitere Besonderheit ist, dass mindestens ein Fenster im Wohnbereich automatisch bedienbar sein muss.

Barrierefrei Barrierefrei mit Rollstuhl
Brüstungshöhe bei Fenstern maximal 60 cm maximal 60 cm
Höhe des Fenstergriffs 85 cm bis 105 cm 85 cm bis 105 cm

Ist der Wohnung eine Terrasse oder eine andere Freifläche angeschlossen, muss diese für den Bewohner barrierefrei erreichbar sein. Zudem muss sie ausreichend Platz zum Wenden eines Rollstuhls bieten.

Der barrierefreie Übergang zwischen Wohnung und Terrasse gestaltet sich aufgrund der Entwässerung oftmals schwierig. Geeignete dauerhaft rückstaufreie Entwässerungs-Lösungen sollten mit dem Architekten besprochen werden.

Barrierefreies Bad

Die Sanitärräume barrierefrei zu gestalten ist oftmals ein schwieriges Unterfangen. Meist sind die Räume nicht so groß geplant um neben Waschbecken, Badewanne und WC noch ausreichend Platz zu bieten.

Neben den erforderlichen Haltegriffen und der richtigen Höhe des Waschbeckens ist auch auf eine reduzierte Einstiegshöhe bei der Badewanne und einen barrierefreien Duscheinstieg zu achten.

Da die Vorgaben besonders im Sanitärbereich sehr umfangreich sind, haben wir hier die wichtigsten Merkmale einer barrierefreien Gestaltung zusammengetragen. Weitere Informationen und Maßangaben können Sie in der DIN 18040-2 nachlesen.

  • Um ein Blockieren der Türen vorzubeugen, dürfen keine Drehflügeltüren eingebaut werden. Auch müssen die Türen von außen geöffnet werden können.
  • Bei einer Badewanne muss entweder ein leicht bedienbarer Lifter oder eine Türe für den leichteren Einstieg vorhanden sein.
  • Duschen müssen über einen barrierefreien Zugang sowie über einen rutschhemmenden Bodenbelag verfügen.
  • Ein nachträglicher Einbau eines Duschsitzes muss gewährleistet sein.
  • Armaturen sind mit Temperaturbegrenzungen auszustatten.
  • Stütz- und Haltegriffe müssen jederzeit an geeigneten Orten montierbar sein.
Barrierefrei Barrierefrei mit Rollstuhl
Bewegungsflächen 120 cm x 120 cm 150 cm x 150 cm
Montagehöhe Einzelwaschbecken 80 cm Unterfahrbar mit Beinfreiraum von mindestens 90 cm Breite
Spiegel mindestens 100 cm hohe Spiegelfläche mindestens 100 cm hohe Spiegelfläche

Im Internet finden sich zahlreiche Grundrissideen für ein barrierefreies Bad. Auch Ideen zum bedarfsgerechten Umbau und umfangreiche Vorschläge für eine gelungene Umsetzung sind gegeben.

Barrierefreie Toilette

Die Toilette muss in einer barrierefreien Wohnung ausreichend Platz zum Umdrehen und Wenden bieten. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass bei Bedarf diverse Haltegriffe nachgerüstet werden können.

Viele Rollstühle weisen unterschiedliche Sitzhöhen auf, das kann die Benutzung von Standard-WCs unter Umständen schwierig machen. In diesen Fällen bieten sich höhenverstellbare Toiletten an, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden können.

 

Barrierefrei Barrierefrei mit Rollstuhl
Bewegungsflächen 120 cm x 120 cm 150 cm x 150 cm
Seitlicher Abstand zur Wand Mindestens 20 cm Mindestens 90 cm an der einen und 30 cm an der anderen Seite

 

 

Barrierefreie Küche

In einer barrierefreien Wohnung muss auch die Küche für Personen mit Einschränkungen bedarfsgerecht eingerichtet sein.

So sollte die Höhe der Arbeitsflächen an die Körpergröße des Bewohners angepasst werden und die Unterfahrbarkeit der verschiedenen Bedienelemente, wie Herd oder Spüle gegeben sein.

Befindet sich ein Essplatz in der Küche, ist auch dieser den Anforderungen anzupassen. Für eine leichtere Unterfahrbarkeit bietet sich hier ein Tisch mit einer Mindestbreite von 60 cm und einem Mittelfuß an.

 

Barrierefrei Barrierefrei mit Rollstuhl
Bewegungsflächen 120 cm x 120 cm 150 cm x 150 xm
Mindesttiefe vor Küchenmöbeln 120 cm 150 cm
Mindesttiefe entlang eines Bettes 120 cm an der Längsseite und 90 cm auf der anderen Längsseite 150 cm an der Längsseite und 120 cm auf der anderen Längsseite

 

 

Fazit

Barrierefrei bedeutet also nicht gleich behindertengerecht. Das barrierefreie Wohnen soll den Wohnraum für seine Bewohner uneingeschränkt und gefahrlos nutzbar machen.

Dank der steten Weiterentwicklung und Überarbeitung der Anforderungen, können bauliche Maßnahmen bedarfsgerecht umgesetzt werden und den Bewohnern wird dadurch mehr Selbstständigkeit ermöglicht.

Quellenangaben

BMAS
Nullbarriere

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