Barrierefreies Wohnen vs. behindertengerechtes Wohnen
Was viele Menschen nicht wissen: Barrierefrei und behindertengerecht ist nicht das Gleiche. Während behindertengerecht die räumliche Anpassung an die Bedürfnisse von meist gehbehinderten Menschen bedeutet, steht barrierefrei für das Beseitigen von eventuellen Hürden oder Hindernissen.
Barrierefrei – was heißt das genau?
Eine Barriere stellt ein Hindernis dar, das für manche Menschen ohne fremde Hilfe nicht überwindbar ist oder zumindest einen Umweg bedeuten würde.
Barrierefreiheit meint, Wohnräume und öffentliche Plätze für alle Menschen zu den gleichen Bedingungen zugänglich zu machen, egal ob diese körperlich eingeschränkt sind oder nicht.
Im Behindertengleichstellungsgesetz ist der Begriff „Barrierefreiheit“ gesetzlich geregelt.
§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Dies betrifft jedoch nicht nur bauliche Maßnahmen, auch die Verwendung von „leichter Sprache“, Gebärdensprache oder akustischen Signalen dient der Barrierefreiheit.
Barrierefreie Wohnung – was gilt es zu beachten
Sämtliche Vorschriften und Grundlagen zum barrierefreien Bauen, sind in der DIN 18040 geregelt.
Die Untergruppe DIN 18040-2 beschäftigt sich speziell mit den Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen. Hierin sind genaue Raumgrößen, Mindestabstände und sonstige Regelungen hinsichtlich Ergonomie und Funktionalität des Wohnraumes festgelegt.
Neben dem eigentlichen Wohnraum liegt das Hauptaugenmerk auch auf den Schlafräumen, den Sanitärräumen und der Küche.
Barrierefreier Wohn- und Schlafraum
Für eine optimale Bewegungsfreiheit ist eine minimale Raumgröße von 15 m² nötig.
Bei den Angaben ist zu beachten, dass sich Bewegungsflächen auch überschneiden dürfen. Stehen sich also zwei Kästen gegenüber, muss eine Mindestbreite von 90 cm zwischen ihnen gegeben sein.
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Barrierefrei |
Barrierefrei mit Rollstuhl |
Bewegungsflächen |
120 cm x 120 cm |
150 cm x 150 cm |
Mindesttiefe entlang von Möbeln |
90 cm |
150 cm |
Mindesttiefe entlang eines Bettes |
120 cm an der Längsseite und 90 cm auf der anderen Längsseite |
150 cm an der Längsseite und 120 cm auf der anderen Längsseite |
Um auch Personen im Rollstuhl Frischluft und den Blick nach Draußen zu gewährleisten, sind bei der Fensterhöhe und der Bedienbarkeit folgende Vorschriften einzuhalten.
Eine weitere Besonderheit ist, dass mindestens ein Fenster im Wohnbereich automatisch bedienbar sein muss.
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Barrierefrei |
Barrierefrei mit Rollstuhl |
Brüstungshöhe bei Fenstern |
maximal 60 cm |
maximal 60 cm |
Höhe des Fenstergriffs |
85 cm bis 105 cm |
85 cm bis 105 cm |
Ist der Wohnung eine Terrasse oder eine andere Freifläche angeschlossen, muss diese für den Bewohner barrierefrei erreichbar sein. Zudem muss sie ausreichend Platz zum Wenden eines Rollstuhls bieten.
Der barrierefreie Übergang zwischen Wohnung und Terrasse gestaltet sich aufgrund der Entwässerung oftmals schwierig. Geeignete dauerhaft rückstaufreie Entwässerungs-Lösungen sollten mit dem Architekten besprochen werden.
Barrierefreies Bad
Die Sanitärräume barrierefrei zu gestalten ist oftmals ein schwieriges Unterfangen. Meist sind die Räume nicht so groß geplant um neben Waschbecken, Badewanne und WC noch ausreichend Platz zu bieten.
Neben den erforderlichen Haltegriffen und der richtigen Höhe des Waschbeckens ist auch auf eine reduzierte Einstiegshöhe bei der Badewanne und einen barrierefreien Duscheinstieg zu achten.
Da die Vorgaben besonders im Sanitärbereich sehr umfangreich sind, haben wir hier die wichtigsten Merkmale einer barrierefreien Gestaltung zusammengetragen. Weitere Informationen und Maßangaben können Sie in der DIN 18040-2 nachlesen.
- Um ein Blockieren der Türen vorzubeugen, dürfen keine Drehflügeltüren eingebaut werden. Auch müssen die Türen von außen geöffnet werden können.
- Bei einer Badewanne muss entweder ein leicht bedienbarer Lifter oder eine Türe für den leichteren Einstieg vorhanden sein.
- Duschen müssen über einen barrierefreien Zugang sowie über einen rutschhemmenden Bodenbelag verfügen.
- Ein nachträglicher Einbau eines Duschsitzes muss gewährleistet sein.
- Armaturen sind mit Temperaturbegrenzungen auszustatten.
- Stütz- und Haltegriffe müssen jederzeit an geeigneten Orten montierbar sein.
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Barrierefrei |
Barrierefrei mit Rollstuhl |
Bewegungsflächen |
120 cm x 120 cm |
150 cm x 150 cm |
Montagehöhe Einzelwaschbecken |
80 cm |
Unterfahrbar mit Beinfreiraum von mindestens 90 cm Breite |
Spiegel |
mindestens 100 cm hohe Spiegelfläche |
mindestens 100 cm hohe Spiegelfläche |
Im Internet finden sich zahlreiche Grundrissideen für ein barrierefreies Bad. Auch Ideen zum bedarfsgerechten Umbau und umfangreiche Vorschläge für eine gelungene Umsetzung sind gegeben.