Häufig gestellte Fragen

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel bereits aus der Apotheke. Kann ich diese jetzt auch bei MEDI-MARKT bestellen?

Sie können Ihren Anbieter für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ganz einfach wechseln. So gehen Sie am besten vor: Laden Sie die nötigen Unterlagen auf dieser Seite herunter und drucken Sie die Dokumente aus oder fordern Sie diese per E-Mail oder telefonisch unter unserer Service-Nummer 0621 391 56 59 97 an. Nach Erhalt füllen Sie das Formular aus und senden uns dieses sowie das voradressierte Begleitschreiben zurück. MEDI-MARKT leitet dann alles Weitere in die Wege. Sobald uns die Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse vorliegt, versorgen wir Sie bequem Monat für Monat mit Ihrem MEDI-PAKET.

Kann ich auch Pflegehilfsmittel für mehr als 40/60 Euro bestellen und dafür im nächsten Monat weniger bestellen oder die Differenz selbst bezahlen?

Ihre Pflegekasse stellt derzeit monatlich 40 Euro (während der Pandemie 60 Euro) für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereit. Daher darf Ihre Bestellung diesen Betrag nicht übersteigen. Auch eine Aufteilung der Pauschale über mehrere Monate hinweg ist leider nicht möglich.

Kann ich mein MEDI-PAKET auch nach Ablauf der monatlichen Bestellfrist bestellen?

Sollten Sie in einem Monat vergessen Ihre Pflegehilfsmittel zu bestellen, können diese leider nicht nachträglich bestellt werden. In den Monaten, in denen Sie Ihre Bestellmöglichkeit für ein MEDI-PAKET nicht genutzt haben, darf MEDI-MARKT Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel nicht einfach auf den Folgemonat übertragen.

Am besten beugen Sie einem Versäumnis vor, indem Sie uns zu einer automatischen Belieferung in jeden Monat beauftragen. Besonders, wenn Sie immer dieselben Produkte benötigen, ist das der bequemste und zeitsparendste Weg – und Sie haben Ihre Pflegehilfsmittel garantiert immer zur rechten Zeit zur Hand!

Muss ich monatliche Pflegehilfsmittel bezahlen?

Für Handschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Pflegehilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von derzeit bis zu 40 bzw. 60 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass beim Versicherten einer der Pflegegrade von 1 – 5 vorliegt. Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse ist ganz einfach: Sie können das entsprechende Antragsformular auf dieser Website herunterladen und ausdrucken, per E-Mail anfordern oder telefonisch über unsere MEDI-MARKT Service-Nummer 0621 391 56 59 97 um Zusendung bitten. Sobald Ihnen das Antragsformular vorliegt, füllen Sie dies bitte vollständig aus. Kreuzen Sie hierbei möglichst vorausschauend alle Produkte an, d.h. auch solche, die Sie im Moment nicht benötigen. Ihr Bedarf kann sich schnell ändern und mit diesem Vorgehen können wir jederzeit flexibel auf Ihre unterschiedlichen Anforderungen reagieren. Senden Sie nun das Antragsformular unterschrieben an MEDI-MARKT zurück. Wir nehmen Ihnen alle weiteren Formalitäten ab. Nach der Klärung der Kostenübernahme für Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel mit Ihrer Pflegekasse versorgen wir Sie zuverlässig mit Ihrem MEDI-PAKET. Sie können es Monat für Monat bequem an Ihrer Haustüre entgegen nehmen.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel im Besonderen haben die Aufgabe, die Pflege eines Pflegebedürftigen oder dessen Beschwerden zu erleichtern. Neben technischen Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel Pflegebetten, Lifter oder Hausnotrufsystemen, gibt es auch sogenannte Hilfsmittel zum Verbrauch. Das sind spezielle Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch, wie Bettschutzeinlagen sowie Hygiene- und Schutzmittel, die eine keimfreie und sichere Pflege ermöglichen. Zuständig für den Bereich Pflegehilfsmittel sind die Pflegekassen.

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, insofern diese zur Erleichterung der Pflege beitragen. Mit Hilfe der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, soll die Einhaltung der Hygiene bei der Pflege zu Hause gewährleistet werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können von der Pflegekasse in einer Höhe von bis zu 40 Euro übernommen werden. Diese Pauschale wird als Pflegehilfsmittelpauschale bezeichnet. Anspruch auf die Unterstützung haben pflegebedürftige Personen, die von einer privaten Person im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Verantwortlich für die Kostenübernahme dieser sogenannten Pflegepakete sind die zuständigen Pflegekassen.

Was ist ein Pflegepaket?

Um Pflegebedürftigen mit Pflegegrad und ihren Pflegenden den Alltag zu erleichtern und das Infektionsrisiko durch eine hygienische Umgebung minimal zu halten, gibt es die Möglichkeit Pflegepakete, auch MEDI-PAKETE genannt, zu beantragen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst sind. Diese Pakete bestehen aus sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu zählen folgende Hygiene- und Schutzprodukte:

  • Bettschutzeinlagen
  • Vinylhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Einmalschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Pflegepakete sind auf den monatlichen Verbrauch des Pflegebedürftigen abgestimmt. Die Kostenübernahme für die Pflegepakete kann im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in einer Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die neuen Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit.

Die Einteilung in die Pflegegrade erfolgt über ein Punktesystem (1-100 Punkte). Der Medizinische Dienst errechnet anhand von Fragestellungen und Faktoren den Pflegegrad aus. Die Leistungen sollen spezieller auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet werden.

Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kriterien, an denen sich der MDK richten kann:

  1. Mobilität
    Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Gibt es motorische, (auto) aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?
  4. Selbstversorgung
    Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
    Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
    Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

Welche Pflegehilfsmittel kann ich bei MEDI-MARKT beziehen?

Das MEDI-MARKT Sortiment an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch umfasst alle modernen Schutz- und Hygieneprodukte, die Ihnen die Krankenpflege erleichtern und Sicherheit vor gefährlichen Keimen geben. Dazu gehören Bettschutzeinlagen, Schutzhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Einmalschürzen, Mundschutz sowie Fingerlinge. Aus diesen Artikeln hat MEDI-MARKT eine bedarfsgerechte Auswahl für sechs verschiedene Pflegesituationen die häufig vorkommen zusammengestellt. Falls keine der vorgepackten MEDI-PAKETE A – F zu Ihrem persönlichen Bedarf passt, können Sie eine individuelle Auswahl treffen und Ihr spezielles Wunsch-Paket schnüren. Gerne besprechen unsere erfahrenen Kundenberater/innen Ihre Situation mit Ihnen gemeinsam. So finden Sie Ihr maßgeschneidertes MEDI-PAKET, das exakt zu Ihrer Pflegesituation passt!

Wenn ich am Ende des Monats Pflegehilfsmittel bestelle, warum werden diese auf den nächsten Monat angerechnet?

Sie erhalten Pflegehilfsmittel bis zu 40 bzw. 60 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Wenn Sie am Ende des Monats bestellen, können diese Pflegehilfsmittel nicht mehr im aktuellen Monat verbraucht werden. Aus diesem Grund werden diese Artikel dem Folgemonat zugeordnet.

Unsere Kundenberater besprechen gerne mit Ihnen Ihre individuelle Situation.

Werden auch Hautpflegeprodukte über die 40 bzw. 60 Euro abgedeckt?

Hautpflegeprodukte wie Cremes, Salben oder Reinigungsschaum werden über die Pauschale Ihrer Pflegekasse leider nicht abgedeckt. MEDI-MARKT kann Ihnen jedoch attraktive Preise für hochwertige Hautpflegeprodukte anbieten.

Wie erhalte ich eine Übersicht der möglichen Pflegepakete bzw. MEDI-PAKETE?

Den schnellsten Überblick erhalten Sie auf der Seite Paketübersicht und Bestellung.

Gerne sendet MEDI-MARKT Ihnen auch eine Übersicht der sechs MEDI-PAKET-Alternativen zu. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr individuelles Wunsch-Paket mit Produkten Ihrer Wahl zu bestücken. Das MEDI-PAKET Serviceteam berät Sie gerne dabei. Nutzen Sie dafür unsere Service-Nummer 0621 39156 5997!

Wie viele waschbare Bettschutzeinlagen stehen mir zu?

In der Regel genehmigt Ihre Pflegekasse zwei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr.

Wo kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Um Leistungen der Pflegeversicherung (zum Beispiel Bezug der Pflegehilfsmittel oder Pflegegeld) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Pflegekasse festgestellt werden.

Stellen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag. Es reicht, wenn Sie schreiben: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung.“ Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

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