Pflegebedürftigkeit

Personen, die ihren Alltag aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nicht selbstständig bewältigen können, gelten als pflegebedürftig.

Dies betrifft nicht nur Menschen, die durch altersbedingte Demenz in der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten eingeschränkt sind, sondern auch Personen jeden Alters, welche beispielsweise durch Bettlägerigkeit fremde Hilfe benötigen.

Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der sozialen und privaten Pflegeversicherung ist allerdings eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit – Definition

Mit dem 01.01.2017 und dem Inkrafttreten des neuen Pflegegesetzes wurde auch der Begriff Pflegebedürftigkeit neu definiert. Demnach gelten jene Personen als pflegebedürftig, welche in Folge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens 6 Monate bestehen. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird in folgenden sechs Bereichen geprüft:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Schwere der Einschränkung wird mithilfe eines Punktesystems in 5 Grade eingeteilt, wobei der erste Grad einer leichten Einschränkung und der fünfte Grad einer sehr schweren Einschränkung entsprechen.

Weitere Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig

Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl der pflegebedürftigen Personen jährlich kontinuierlich um etwa 3,5 Prozent zu. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung stetig steigt und das Pflegenetz immer weiter ausgebaut wird.

Noch vor einigen Jahrzehnten lebten mehrere Generationen unter einem Dach und die Frauen waren oft nicht berufstätig. So konnten sie sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern. Mit dem sozialen Wandel der Gesellschaft tendiert die Wohnsituation eher zu Singlehaushalten und Haushalten mit nur ein bis zwei Generationen. Die Frauen sind verstärkt berufstätig und haben weniger Zeit, um sich um ältere Familienangehörige zu kümmern.

Zu einem Anstieg der anerkannten pflegebedürftigen Personen in den letzten Jahren hat natürlich auch das neue Pflegestärkungsgesetz beigetragen. Wo früher besonders an Demenz erkrankte Personen von den Pflegeleistungen ausgenommen waren, profitieren laut dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) auch kognitiv und kommunikativ eingeschränkte Personen.

Der Wunsch der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben, trägt dazu bei, dass ein Großteil der Betroffenen ambulant, also zu Hause versorgt wird. Auch wenn betroffene Personen nicht mit den Angehörigen in einem Haushalt leben, werden doch rund 70 Prozent der ambulant betreuten Pflegebedürftigen von einem Familienmitglied gepflegt.

Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Haben Sie selbst oder ein Angehöriger Schwierigkeiten den Alltag selbstständig zu meistern, sollten Sie darüber nachdenken einen Pflegegrad zu beantragen.

Dazu müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades stellen. Nach einer formellen Prüfung wird der Antrag an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) weitergeleitet. Dieser schickt einen Mitarbeiter zum Betroffenen nach Hause, um sich vor Ort ein Bild von der Pflegebedürftigkeit zu machen und nimmt nach eingehender Prüfung eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade vor.

Berechnen Sie hier mit dem Pflegegradrechner online Ihren Pflegegrad.

Welche Leistungen stehen mir im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu?

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Intensität der Pflegebedürftigkeit und sind in 5 Pflegegrade eingeteilt.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick:

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Geldleistung – € 0
  • Sachleistung – € 0
  • Entlastungsbetrag – € 125
  • Leistungsbetrag – € 125

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Geldleistung – € 316
  • Sachleistung – € 689
  • Entlastungsbetrag – € 125
  • Leistungsbetrag – € 770

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Geldleistung – € 545
  • Sachleistung – € 1.298
  • Entlastungsbetrag – € 125
  • Leistungsbetrag – € 1.262

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Geldleistung – € 728
  • Sachleistung – € 1.612
  • Entlastungsbetrag – € 125
  • Leistungsbetrag – € 1.775

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Geldleistung – € 901
  • Sachleistung – € 1.995
  • Entlastungsbetrag – € 125
  • Leistungsbetrag – € 2.005

Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier.

Der Pflegegrundsatz

Grundsätzlich hat jede Person das Recht auf ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben. Die Pflegehilfe ist dazu da, Betroffenen ein selbstständiges Leben unter Einhaltung der ethischen Gesichtspunkte zu ermöglichen.

Jedoch darf auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden. Sofern der Pflegebedürftige bei einer Krankenversicherung gemeldet ist, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

Vordergründig wird auf die Krankenbehandlung, Verbesserung des Krankheitsbildes und Vorbeugung von weiteren Erkrankungen geachtet.

Wie kann der Betroffene in der Pflege unterstützt werden?

In der Grundpflege werden pflegebedürftige Personen bei der Durchführung täglicher wiederkehrender Handlungen unterstützt. Dazu zählen vor allem:

  • Körperpflege, insbesondere das Waschen, die Mundhygiene, der Toilettengang, das Kämmen und das Rasieren
  • Ernährung, vor allem die mundgerechte Darbietung von Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Einnahme der Nahrung
  • Mobilität, in erster Linie das Aufstehen und Hinlegen, An- und Ausziehen, Bewegung im Wohnraum und das aktive Bewegen von bettlägerigen Personen
  • Hilfe bei der Hauswirtschaft, grundlegende Tätigkeiten wie das Einkaufen, Kochen, Sauberhalten der Wohnung und der Wechsel der Kleidung

Je nach Schweregrad der Hilfsbedürftigkeit erhält der Betroffene weitere individuelle Unterstützung.

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Wo erhalte ich Hilfe und Beratung zum Thema Pflege?

Nähere Informationen im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie bei einem unabhängigen Pflegeberater der Pflegekassen. Alle Betroffenen sowie deren Angehörige, die sich in der gesetzlichen Versicherung befinden haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung.

Privat versicherte Personen können sich an ihre Versicherung wenden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Pflegeantrages?

Das Gesetz sieht eine Bearbeitung innerhalb von 25 Werktagen vor.

Habe ich Rentenansprüche, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Unter gewissen Voraussetzungen haben Personen, die einen Angehörigen pflegen für die Dauer der Pflegetätigkeit Rentenansprüche.

Erfolgt die Pflege für minimal zehn Stunden wöchentlich, aufgeteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, kann die pflegende Person Rentenansprüche erwerben. Voraussetzung dafür ist eine Einstufung in Pflegegrad 2 und eine ambulante Betreuung Zuhause.

Was passiert, wenn das Pflegeheim mehr kostet als die Pflegekasse zahlt?

Die Leistung der Pflegeversicherung ist nur eine Teilleistung. Diese deckt nicht zwingend alle Kosten einer Pflege, daher haben Pflegebedürftige oder deren Familien für die Mehrkosten selbst aufzukommen.

Da die Kosten von Pflegeheim zu Pflegeheim variieren, unterscheidet sich auch die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten.

Haben der Pflegebedürftige und dessen Angehörige nicht die nötigen finanziellen Mittel, um für die Kosten des Pflegeheims aufzukommen, übernimmt in manchen Fällen auch das Sozialamt die Leistungen.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner