Pflegegrad 1: Leistungen der Krankenkasse

Seit 2017 gilt die Einteilung in 5 Pflegegrade, welche die Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. Sie sind die Grundlagen für die Leistungen, welche die Pflegekasse ausbezahlt. Der Pflegegrad 1 ist neu und für Menschen bestimmt, die vor 2017 noch in keine Pflegestufe eingeordnet wurden. Dieser Artikel erklärt, was die Pflegegrad 1-Leistungen genau sind, und wie sich das neue Pflegegesetz – Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) – im Alltag auswirkt.

Unsicher, was die neuen Pflegegrade bedeuten? Hier geht es zu unserer Übersicht.

Pflegestufe 1:  Voraussetzungen und Begriffserklärung 

„Eine geringe Beeinträchtigung“ der Selbstständigkeit muss ein Gutachter der Krankenkasse feststellen, damit ein Patient die Pflegestufe 1 – Voraussetzungen erfüllt. Aber was bedeutet das konkret?

  • Eine leichte Einschränkung reicht für den Pflegegrad 1 bereits aus. Das kann sein, dass ein Patient Hilfe beim Einkaufen, Ankleiden oder bei der Körperpflege benötigt.
  • Wenn ein Mensch Probleme beim Aufstehen, Hinsetzen, oder Treppensteigen hat, kann er Pflegegrad 1 beantragen.
  • Das gilt ebenso für die benötigte Hilfe beim Einnehmen von Medikamenten oder beim Gestalten des Alltags

Übersicht und Vergleich: das neue Pflegegesetz teilt 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade ein.

 Ab 2017
IST
Bis Ende 2016
WAR
  • Keine Pflegeleistungen

Pflegestufe 0 – mit Demenz

  • Heute ist die Pflegestufe 0 der Pflegegrad 2

Pflegegrad 1 – neu

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • für Menschen, die vor 2017 keinen Anspruch auf Leistungen hatten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • wenn Pflegestufe 1 vorlag, automatische Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3

Pflegestufe 1

Erhebliche Einschränkungen

  • ohne Demenz: Pflegegrad 2
  • mit Demenz: Pflegegrad 3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegestufe 2 wurde 2017 automatisch zu Pflegegrad 3 oder 4

Pflegestufe 2

Schwerpflegebedürftigkeit

  • ohne Demenz: Pflegegrad 3
  • mit Demenz: Pflegegrad 4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegestufe 3 wurde 2017 automatisch zu Pflegegrad 4 oder 5

Pflegestufe 3

Schwerstpflegebedürftigkeit

  • ohne Demenz: Pflegegrad 4
  • mit Demenz: Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegestufe 3

Schwerstpflegebedürftigkeit

  • Härtefall

 Tabelle: Übersicht über die neuen Pflegegrade


Das neue Gesetz bringt vor allem für Menschen Vorteile mit sich, die unter leichten oder psychischen Einschränkungen leiden. In der Praxis bezieht sich das vor allem auf Menschen mit Demenz. Das Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung von Menschen, die:

  • vor 2017 keinen Leistungsanspruch hatten
  • ihren Alltag nach wie vor selbstständig gestalten, dennoch auf Hilfe angewiesen sind.

Früher war dafür die Pflegestufe 0 gedacht, die Menschen mit psychischen Beschwerden jedoch nicht berücksichtigte. Der Pflegegrad 1 ist somit ein neu erschaffener Grad, den wir genauer erklären möchten.

Zur Info: Die Patienten nehmen oft an, dass Menschen, die früher in die Pflegestufe 0 eingeordnet waren, jetzt dem Pflegegrad 1 entsprechen. Das ist nicht korrekt, denn die Pflegestufe 0 entspricht neu dem Pflegegrad 2.

  • Der Pflegegrad 1 ist neu. Er ist für Menschen gedacht, die vor 2017 keine Pflegestufe hatten.

Pflegestufe oder Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe „Pflegestufe“ und „Pflegegrad“ sind sehr ähnlich und verwirren deshalb die meisten Menschen. Pflegestufen richteten sich nur an Menschen mit körperlichen Behinderungen. Der Gesetzgeber hat die neuen Pflegegrade eingeführt, damit psychisch Kranke und Personen mit Demenz gleichzustellen.

Information: Krankenkassen durften vor 2017 nur Leistungen auszahlen, wenn ein Mensch körperlich behindert war. Psychische Behinderungen wurden nicht berücksichtigt.

Wer vor 2017 bereits in eine Pflegestufe eingeteilt wurden, wird nicht noch einmal geprüft. Die Umwandlung in den neuen Pflegegrad basiert auf zwei einfachen Faustregeln:

  • wenn ein Patient körperlich behindert ist, addiert er eine „1“ zu seiner Pflegestufe,
  • wenn geistige und körperliche Probleme bestehen, zählt man „2“ zur Stufe dazu und erhält so den neuen Pflegegrad. 

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antworten auf wichtige Fragen 

Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchte, der wendet sich als Erstes an die Krankenkasse. Sobald ein Patient ein kurzes, inoffizielles Schreiben an die Krankenkasse schickt, retourniert die Kasse Dokumente, die der Patient ausfüllen und an die zuständige Pflegekasse senden muss. Diese organisiert den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beantragen.

Der MDK schickt einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit aufgrund des neuen Assessments feststellt. Er beurteilt die Selbstständigkeit des Patienten aufgrund von Punkten. Kombiniert mit der persönlichen Einschätzung ergibt die Summe der Gesamtpunkte den Pflegegrad. 

Zur Info: Der wesentliche Unterschied besteht darum, dass der Gutachter heute feststellen muss, wie selbstständig ein Patient noch ist. Früher ging es nur darum, wie viel Zeit die Grundpflege und die Haushaltsführung in Anspruch nahmen – daher kam der Begriff der Minutenpflege.

Frage: Kann ein Mensch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel beziehen?

Ja. Pauschal erhalten Pflegebedürftige 40€ pro Monat für Pflegehilfsmittel. Das können hygienische Hilfsmittel, aber auch elektronische Installationen für zuhause sein. FALSCH – Nur Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen in die 40 Euro Pauschale.

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Schlussfolgerung – Mit Pflegegrad 1 Leistungen beziehen 

2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Der Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden verbessert die Lebenssituation für Menschen, die leichte Hilfe im Alltag benötigen. Sei es beim Anziehen, beim Einkaufen oder mit der Körperpflege. Das bringt vor allem Vorteile für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Der Pflegegrad 1 ist geschaffen worden, um psychische Beschwerden auf eine Stufe mit körperlichen zu stellen. Somit wird der Pflegegrad 1 leichten Einschränkungen gerecht.

Ob ein Mensch die Pflegegrad 1-Leistungen beziehen kann, klärt ein Gutachter des MDK mit dem neuen Punkte-Verfahren.

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