Pflegegrade – Für wen und was bedeuten sie im Alltag

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wurden die bisher verwendeten Pflegegrade mithilfe eines Punktesystems in 5 Grade eingeteilt, wobei der erste Grad einer leichten Einschränkung und der fünfte Grad einer sehr schweren Einschränkung entspricht.

Die Selbständigkeit des Patienten wird in den Bereichen

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

geprüft und bewertet. Anhand dieser Auswertung erfolgt die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad.

Weitere Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

Was genau die einzelnen Pflegegrade bedeuten und was Sie erhalten:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Sie möchten Ihren Pflegegrad selbst errechnen?

Hier geht es zu unserem Online-Pflegegradrechner.

Wie komme ich zu den gratis Pflegehilfsmitteln?

Ihre Pflegekasse stellt einen monatlichen Betrag in Höhe von derzeit 60 Euro zur Verfügung wenn:

  • ein Pflegegrad von 1 – 5 vorliegt,
  • der Patient zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen gepflegt wird, auch mit zusätzlicher Unterstützung eines Pflegedienstes
  • die Einreichung der Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse erfolgt ist.

Welche Leistungen gibt es?

Die Pflegehilfsmittel werden zwischen technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln unterschieden und sollen in erster Linie die häusliche Pflege erleichtern.

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gewährt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 EUR.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind u.a.

Im Hilfsmittelverzeichnis ist geregelt welche Hilfsmittel Sie beantragen können. Den Katalog mit ca. 30.000 Artikel können Sie bei den Kranken- und Pflegekassen oder in einem Sanitätshaus einsehen.

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel benötigen Sie keine ärztliche Verschreibung, sondern können diese ganz einfach ohne Verordnung bei uns bestellen. Um die Kosten erstattet zu bekommen, muss lediglich ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.

Damit Sie sich auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren können, übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie. Dazu brauchen wir lediglich das ausgefüllte Antragsformular von Ihnen.

Fordern Sie heute noch das Antragsformular unter 0621 391 56 59 97 oder per Mail unter bei uns an. Gerne können Sie auch unseren Assistenten zum Ausfüllen des Formulars verwenden. Diesen finden Sie hier.

Wir übernehmen die Beantragung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

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