Alle Infos zu Pflegesachleistungen 2019

Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, bedeutet dies meist eine große Umstellung sowohl für die pflegebedürftige Person selbst als auch für die Angehörigen.

Für pflegebedürftige Personen ist es wichtig, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu bleiben. Eine Pflege in den eigenen vier Wänden oder im Wohnraum von Angehörigen ist daher das Ziel des Deutschen Bundesgesundheitsministeriums. Um dies zu gewährleisten, unterstützt die Pflegekasse die häusliche Pflege mit verschiedenen Leistungen.

Zu diesen Leistungen zählen neben dem Pflegegeld auch die Pflegesachleistungen.

Was sind Pflegesachleistungen?

Die Pflegesachleistungen stellen eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung dar und beinhalten die Grundpflege durch eine professionelle Pflegekraft und die hauswirtschaftliche Versorgung in den Wohnräumen des Pflegebedürftigen.

Eine Betreuung in Form einer Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung fällt nicht unter die Pflegesachleistung.

Pflegesachleistungen sind reine Naturalleistungen, sprich die zu pflegende Person erhält kein Geld zur Sicherstellung der Pflege, wie etwa das Pflegegeld, sondern die Pflegesachleistungen werden zwischen der Pflegeeinrichtung und der zuständigen Pflegekasse verrechnet.

Die Pflegesachleistungen werden nur bis zu einem bestimmten, im Pflegestärkungsgesetz festgelegten, Höchstbetrag pro Monat unterstützt. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

Unterschied Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Grundsätzlich haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung und dient zur Sicherstellung einer ehrenamtlichen häuslichen Pflege durch Angehörige oder Bekannte in den Wohnräumen der zu pflegenden Person.

Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, dieser kann frei über den Betrag verfügen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst oder andere professionelle Pflegeeinrichtungen verwendet. Der monatlich zustehende Betrag wird zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse direkt abgerechnet.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wird eine pflegebedürftige Person von Angehörigen als auch durch einen professionellen Pflegedienst betreut, kann eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung beantragt werden. Eine Aufteilung der pflegerischen Tätigkeiten zwischen Privatpersonen und gewerblichen Pflegekräften muss für mindestens 6 Monate bestehen. Bei einer Kombinationsleistung wird das monatliche Pflegegeld gekürzt, die genaue Berechnung erfolgt durch die Pflegekasse.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegesachleistungen

Um den Anspruch auf Pflegesachleistungen geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Pflegebedürftige muss in einen anerkannten Pflegegrad 2 – 5 eingestuft sein.
  • Die Pflege muss in den Wohnräumen des Pflegebedürftigen erfolgen, hierzu zählen sowohl die eigene Wohnung und die Wohnung der Angehörigen, als auch jegliche Form des betreuten Wohnens.
  • Es darf nicht bereits häusliche Krankenpflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) von der gesetzlichen Krankenkasse bezogen werden.

Die Pflegesachleistungen müssen separat bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Wo und wie beantrage ich Pflegesachleistungen?

Der Antrag für die Pflegesachleistungen muss schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse eingebracht werden.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Pflegeleistungen muss bereits ein Pflegegrad bewilligt worden sein.
Die Pflegesachleistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bezahlt. Für Kosten die während des Genehmigungsverfahrens entstehen, muss der Pflegebedürftige vorerst selbst aufkommen.

TIPP: Bereits vor der Antragstellung sollte überlegt werden, welche Pflegeleistungen beantragt werden möchten.

Ist eine Betreuung durch die Familie gesichert, kann ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden. Bringen die Angehörigen nicht die notwendige Zeit und Kompetenz auf, um sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern, können Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme von Pflegedienstleistern beantragt werden. Kann die Familie nur einen Teil der Pflege erbringen, ist eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. In diesem Fall wird die Pflege zwischen den Angehörigen und einem gewerblichen Pflegedienst aufgeteilt.

Was beinhalten Pflegesachleistungen?

Bei Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) handelt es sich nicht, wie der Name vielleicht vermuten lässt, um Sachen oder Dinge. Sie umfassen vielmehr die Dienstleistungen, welche durch gewerbliche Pflegedienste oder professionelle Pfleger im häuslichen Umfeld des Patienten erbracht werden.

Mithilfe der Sachleistungen wird die Grundpflege des Pflegebedürftigen gesichert, hierzu zählen die Ernährung, die Körperpflege, die tägliche Bewegung, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuung.

Die Pflegesachleistungen nehmen einen besonders wichtigen Bestandteil im Pflegesystem ein.
Mithilfe dieser können pflegebedürftige Personen auch ohne pflegenden Angehörigen so lange wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden. Als häusliches Umfeld gilt der Wohnraum des zu Pflegenden, die Wohnräume eines Angehörigen oder auch eine Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige untergebracht sind.

Für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes stehen dem Pflegebedürftigen, je nach Pflegegrad, monatliche Pauschalbeträge von der Pflegekasse zu.

Höhe der Pflegesachleistungen 2019

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach der Intensität des Pflegebedarfs. Die Schwere der Beeinträchtigung ist in 5 Pflegegrade unterteilt.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 haben prinzipiell keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Betroffene mit dem Pflegegrad 2 können für die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte, Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 689 EUR beantragen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Im Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro, sofern sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Personen mit Pflegegrad 4 erhalten monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Im Pflegegrad 5 gewährt die Pflegekasse Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro pro Monat.

In unserer Tabelle erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den Pflegesachleistungen 2019, gestaffelt nach Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro


WICHTIG:
Bei den oben aufgeführten Beträgen handelt es sich um den monatlichen Höchstbetrag, welchen die Pflegekasse leistet.

Sind die Pflegekosten höher als der Betrag der Pflegesachleistungen, müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden.

Verfügt der Pflegebedürftige nicht über genügend Eigenmittel, um den Differenzbetrag selbst zu finanzieren, kann dieser Hilfe zur Pflege beantragen. Das Sozialamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zur Deckung der Pflegekosten.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflegesachleistung-oder-pflegegeld-welche-leistungsart-passt-zu-ihnen-13425
pflegegradantrag.com/pflegesachleistungen/
https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/pflegesachleistungen/

Bilder:

pixabay.com / GDJ
pixabay.com / PublicDomainPictures

 

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