Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe – Alle Infos und Neuerungen

 

Seit 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft, welches die Pflegebedürftigkeit von Grund auf neu definiert. Wo vormals lediglich körperlich eingeschränkte Personen in 3 Pflegestufen eingeteilt wurden, gelten heute 5 Pflegegrade sowohl für körperlich pflegebedürftige Menschen als auch für geistig hilfsbedürftige Personen. Somit haben alle Personen, die auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, Anspruch auf Leistungen aus dem Pflegestärkungsgesetz.

Was sind Pflegestufen bzw. Pflegegrade?

Die Pflegestufen (seit 2017 Pflegegrade) regeln in welcher Höhe der Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse erhält. Weitere Informationen zu den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier.

Wo kann ich eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der zuständigen Pflegekasse eingebracht werden. Die zuständige Pflegekasse gehört zu der Krankenversicherung, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Dies gilt sowohl für gesetzlich versicherte Personen, als auch für privat versicherte Patienten.

Wie muss der Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe (Pflegegrad) erfolgen?

Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung kann formlos gestellt werden. Dies ist telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-mail erfolgen. Zur besseren Nachverfolgung und um eventuelle Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Antragstellung.

WICHTIG: Antragsteller ist immer der Versicherungsnehmer selbst, also die pflegebedürftige Person. Sollte diese nicht mehr in der Lage sein, den Antrag selbst einzubringen oder zu unterzeichnen, kann mittels einer zuvor ausgestellten Vollmacht auch die pflegende Person den Antrag einreichen. Der Antrag wird aber immer im Namen des Versicherten gestellt, da auch nur er die Zahlungen erhält.

Die zuständige Krankenversicherung bietet oftmals ein vorgefertigtes Antragsformular zur Erteilung einer Pflegestufe an. Hier sind im Regelfall bereits spezifische Angaben zur Selbständigkeit des Patienten zu machen. Da nahestehende Angehörige manches jedoch anders sehen, als außenstehende Personen, empfehlen wir einen formlosen schriftlichen Antrag. Der Gutachter der MDK kann die Situation meist besser einschätzen und beurteilen als nahe Verwandte.

Ab wann kann ich eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Ein Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe kann erfolgen, sobald der Versicherte erste Anzeichen einer Unselbständigkeit aufweist und Hilfe bei der Grundversorgung benötigt.

WICHTIG: Pflegegrade (Pflegestufen) können nicht rückwirkend beantragt werden. Eine Leistung aus der Pflegeversicherung erfolgt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, somit ist auch eine Antragstellung mit Monatsende möglich, um die Leistung für den gesamten Monat zu erhalten.

 

Anspruch auf Pflegeberatung vor Antragstellung

Jeder Versicherungsnehmer einer deutschen Pflegekasse hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Für die Inanspruchnahme ist es nicht relevant, ob der Antrag bereits eingereicht wurde oder nicht. Im Zuge der Pflegeberatung können z. B. Fragen zur Begutachtung durch den MDK gestellt oder auch allgemeine Themen, betreffend der Pflege von Angehörigen besprochen werden.

Vor Antragstellung auf eine Pflegestufe dient die Beratung zur Information des Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen über den Ablauf der Antragstellung und klärt über die Rechte und Pflichten des Antragstellers gegenüber der Pflegeversicherung auf. Die Pflegeberatung ist unabhängig vom Antrag zur Pflegegradeinstufung.

 

Tipps für die Begutachtung durch den MDK

Wurde der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe eingebracht, wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für eine Begutachtung bei Ihnen melden. Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nach dem Gutachten des MDK. Die Begutachtung erfolgt im häuslichen Umfeld des Patienten.

Der Gutachter möchte feststellen, inwieweit sich der Pflegebedürftige nicht mehr allein versorgen kann, bzw. bei welchen Tätigkeiten der Grundpflege er Hilfe benötigt.

WICHTIG: Achten Sie darauf, dass der Pflegebedürftige nicht allein ist, wenn der MDK kommt. Die Person, die den Versicherten später auch pflegen wird, sollte vor Ort sein, um ihn zu unterstützen.

Auch wenn man sich sonst immer von der besten Seite zeigen will, ist das beim Besuch des MDK nicht besonders hilfreich. Bei diesem Hausbesuch geht es darum, aufzuzeigen, wobei der Pflegebedürftige Hilfe benötigt. Es ist also nicht sinnvoll an diesem Tag zu zeigen, was man alles kann, sondern eher in den Vordergrund zu stellen, was nicht mehr möglich ist.

Beachten Sie, dass es möglich ist, dass der Gutachter etwas fallen lässt und den Patienten bittet dies aufzuheben oder der Pflegebedürftige gebeten wird sich auszuziehen, um untersucht zu werden. Mit diesen kleinen Tricks kann der MDK feststellen, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist grundlegende Dinge selbst zu erledigen.

Machen Sie es dem Pflegebedürftigen am Tag der Begutachtung nicht zu einfach, aber auch nicht zu schwer. Zeigen Sie einen ganz normalen Alltag auf und bleiben Sie bei der Wahrheit. Der Pflegebedürftige und die Pflegeperson sollten unbedingt auch unangenehme Themen, wie etwa das Auftreten von Inkontinenz oder Probleme beim selbständigen Waschen oder beim Toilettengang besprechen. Dies sind wichtige Aspekte, die in der Pflege meist zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

Wird der Versicherte bereits durch einen Pflegedienst betreut, kann dieser dem Gutachter ebenso wertvolle Hinweise zur Selbständigkeit des Patienten geben. Auch ist es ratsam bereits mit Beginn der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagebuch zu führen, um die tatsächlich aufgewendeten Zeiten für die Pflegeleistungen zu dokumentieren und zu belegen.

Wie lange dauert es bis über die Pflegestufe (Pflegegrad) entschieden wird?

Eine Entscheidung der Pflegekasse muss spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrages auf Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen. In dieser Zeit erfolgt auch der Hausbesuch des Gutachters im häuslichen Umfeld des Patienten.

Eine kürzere Begutachtungsfrist von nur einer Woche gilt dann, wenn

  • der Pflegebedürftige in einem Hospiz palliativ betreut wird, unabhängig davon, ob ambulant oder stationär,
  • vom Pflegenden Pflegezeit bei seinem Arbeitgeber beansprucht wird,
  • eine Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Rehabilitation bevorsteht,
  • oder ein Heimaufenthalt notwendig ist.

Auch bei „pflegebegründeten Diagnosen“, sprich bei Erkrankungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Pflegebedarf erfordern, erfolgt eine rasche Entscheidung nach Aktenlage. Zu diesen Erkrankungen zählen z. B. Schlaganfall, Demenz, totale Inkontinenz und Herzinsuffizienz.

Doch auch hier wird jeder Einzelfall gesondert bewertet, denn die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht von einer bestimmten Erkrankung abhängig.

 

Ist das Pflegegeld einkommensabhängig?

Nein!

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind keine Sozialleistungen. Es handelt sich hierbei um Versicherungsleistungen, somit ist das Pflegegeld vom Vermögen und vom Einkommen des Versicherten vollkommen unabhängig.

Bei der Prüfung wird ausschließlich der tatsächliche Pflegebedarf ermittelt unabhängig vom sonstigen Einkommen.

Zusammenfassung

Mit der Beantragung der Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse, gehen Sie den ersten Schritt zur Einstufung in einen Pflegegrad. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) wird die Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen prüfen und der Kasse einen Vorschlag zur Einstufung in einen Pflegegrad geben.

Die Einstufung in einen Pflegegrad (Pflegestufe) durch die Pflegekasse, muss innerhalb von 5 Wochen ab Antragstellung erfolgen.

Ursachen für eine Antragsabweisung sind häufig falsch ausgefüllte Dokumente, nutzen Sie daher vor Antragstellung die Möglichkeit auf eine Pflegeberatung, hier werden alle offenen Fragen zum Thema Pflege geklärt.

Quellen:

https://www.aok.de/pk/rps/inhalt/antrag-auf-pflegeleistungen-stellen-8/
https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/pflegestufe-beantragen-so-gehts_id_8393493.html
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/pflegegrade

Bilder:

pixabay.com / anSICHThoch3
pixabay.com / slightly_different

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