Im Internet Pflegehilfsmittel bestellen:
Unser Angebot

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, braucht verschiedene hygienische Verbrauchsmaterialien. Viele Pflegende beziehen ihre Hilfsmittel im Internet. Dabei muss man sich im hektischen und manchmal anstrengenden Pflege-Alltag auf einen Vertriebspartner verlassen können. Manchmal kann es jedoch lange dauern, bis man die richtigen Produkte und den passenden Shop findet. Unsere Pflegehilfsmittel erleichtern Ihnen den Alltag, indem wir zuverlässig, unbürokratisch und schnell Bestellungen aufnehmen und versenden.

Wie am einfachsten Pflegehilfsmittel bestellen? Im Internet, per E-Mail, per Post oder telefonisch. Sie haben die Wahl.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag. Dank der Fürsorge pflegender Angehöriger kann pflegebedürftigen Menschen oftmals ein großer Wunsch erfüllt werden: In den eigenen vier Wänden weiterzuleben! Bei der häuslichen Pflege haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln, die für Schutz und Hygiene sorgen. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht und erhalten Sie monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im MEDI-PAKET Monat für Monat zum Nulltarif direkt an die Haustür geliefert!

Medipaket

Pflegehilfsmittel online bestellen: So geht’s am besten

Wenn es um die Krankenpflege zuhause geht, machen die richtigen Produkte, Geräte und Hilfsmittel den wesentlichen Unterschied für die schnelle und gute Versorgung des Pflegebedürftigen.

Von hygienischen Bettschutzeinlagen über Einweg-Schürzen und Desinfektionsmittel existieren eine Vielzahl an Pflegehilfsmittel zum online bestellen. Das geht bequem von zuhause aus und spart Ihnen wertvolle Zeit, die Sie mit Ihrem Angehörigen verbringen können.

Die Pflegehilfsmittel

Seit mehr als einem Jahr hat die Pflegereform die Beiträge für die Pflegeleistungen verändert. Pflegestufen sind nun Pflegegrade. Sie möchten mehr über die neuen Pflegegrade herausfinden? Hier geht es zu unserer Übersicht.

Sobald Ihnen oder einem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad zugesprochen wurde, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale. Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen, die Ihnen die Pflege eines Kranken oder dem Patienten selbst den Alltag leichter machen.

Pflegehilfsmittel gratis beziehen

Diese Art Hilfsmittel haben einen Sonderstatus inne. Ein Pflegebedürftiger oder ein pflegender Angehöriger braucht kein Rezept, um ein MEDI-PAKET kostenlos zu beziehen. Die Kosten werden von der Pflegekasse voll erstattet. Sie können den Antrag auf die Kostenübernahme selbst bei der Krankenkasse stellen.

Pflegehilfsmittel gratis beziehen? Es gelten drei Voraussetzungen: 

  • Der Pflegegrad des Bedürftigen ist anerkannt
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer betreuten Einrichtung oder WG
  • Freunde, Verwandte oder Bekannte pflegen den Angehörigen

Die Pflegehilfsmittel Box beziehen

Information: Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wenn Sie zuhause gepflegt werden.

Das MEDI-PAKET erfüllt diese Kriterien, lässt sich individuell anpassen und kommt auf Wunsch Monat für Monat zu Ihnen nach Hause!

Sie haben Pflegebedarf bei Pflegegrad 1, 2,3 , 4 oder 5 abgeklärt? Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie eine Pflegehilfsmittel-Box (Pflegepaket) mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu € 40 im Monat beziehen. Das sind €480 im Jahr.

Habe ich Anspruch auf weitere kostenlose Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, mit einer monatlichen Pauschale bis zu € 40. Wenn ein Pflegebedürftiger mehr verbraucht, muss er die Kosten selber tragen.

Alle rechtlichen Grundlagen dazu können Sie in § 40 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) finden. Diese Pauschale gilt seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2015.

Pflegehilfsmittel Antrag Formular: An wen muss ich den Antrag richten?

Den Antrag für die Kostenübernahme der Hilfsmittel können Sie einerseits an die zuständige Pflegekasse richten, andererseits auch an die Anbieter der Hilfsmittel selbst. Auch bei uns erhalten Sie den Antrag online und wenn gewünscht als Vordruck. Es geht allerdings auch einfacher, indem Sie auf einen Link klicken und unser MEDI-PAKET direkt bestellen.

Oftmals genügt es auch, den Antrag formlos per Telefon zu stellen. Dann sendet die Pflegekasse Ihnen das Formular als Vordruck zum Ausfüllen zu.

Sie haben weitere Fragen zum Pflegehilfsmittel Antrag-Formular? Bitte kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne weiter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei der Auswahl der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss vor allem ein Aspekt Vorrang haben: die grundlegenden Bedürfnisse und der Komfort der Pflegebedürftigen. Es ist nicht immer einfach, die richtigen Informationen über die Produkte zu finden, und jeder Pflegende entscheidet aufgrund anderer Kriterien. Deshalb kann es manchmal etwas dauern, bis Sie die passenden Artikel finden.

Ob es hygienische Schürzen oder Produkte für die antiseptische Flächenreinigung sind: In unserem Shop sind alle Artikel geprüft und einfach in der Handhabung.

Pflegehilfsmittel 2017

Was sind überhaupt Pflegemittel? 

Welche Produkte als Pflegehilfsmittel gelten und wie Sie diese kostenfrei beantragen können, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen geregelt.

Das Verzeichnis unterscheidet zwei Arten:

Die technischen Hilfsmittel können die Pflegebedürftigen in der Regel auf Leihbasis beziehen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse des Versicherten, ein Mehrverbrauch trägt er meist selbst.

Zum anderen sind es die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Aus hygienischen Gründen werden diese nur einmal verwendet und müssen nach Gebrauch entsorgt werden. Dazu zählen Fingerlinge, Mundschutz und Bettschutzeinlagen.

Da es einige Kategorien sind, in die diese Hilfsmittel fallen, unterteilt man die Produkte in Produktgruppen (PG). Die Pflegehilfsmittel sind mehrheitlich in die Gruppen 50 bis 54 eingeteilt.

Es gilt die folgende Einteilung: 

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Bsp. Transferhilfen)
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (Toilettenaufsitz, Badewannenbrett)
  • PG 52: Pflegehilfsmittel für die selbstständige Lebensführung/Mobilität
  • PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschweren
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einweg-Schürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)

Hilfsmittel Pflege

Etwas anders ist die Kostenübernahme geregelt, wenn der Patient die Hilfsmittel zur Versorgung aufgrund einer Behinderung oder einer bestimmten Krankheit benötigt. In diesen Fällen trägt die Krankenkasse die Kosten.

Das heißt, dass Sie den Antrag für Hilfsmittel in bestimmten Fällen (z. B. für Menschen mit einer Behinderung) direkt an die Krankenkasse richten müssen.

Hilfsmittel in der Pflege: Fazit

Damit der Antragsteller die richtigen Pflegehilfsmittel beantragen kann, sollte er sich vorher informieren, für welche Produkte die monatliche Pauschale von 40 Euro gilt. Das wird bereits aufgrund der Einstufung in den Pflegegrad klar. Ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse bestimmt diesen. So ist automatisch hinterlegt, für welche Hilfsmittel in der Pflege der Betrag gedacht ist.

Abschließend ist noch wichtig zu wissen, dass die Kassen die Pauschale entweder am Anfang des Monats überweisen, oder den Betrag rückwirkend nach Einreichen der Quittungen erstatten.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

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