Hilfsmittelverzeichnis

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind diejenigen Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung laut den Hilfsmittel-Richtlinien im Rahmen der Krankenbehandlung übernommen werden.

Es werden auch Pflegehilfsmittel aufgelistet, deren Kosten von der jeweiligen Pflegekasse übernommen werden. Anspruchsberechtigt sind nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5.

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – der Unterschied

Zu den Hilfsmitteln zählen ausschließlich bewegliche Gegenstände, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Sie dienen dazu eine sichere Krankenbehandlung zu gewährleisten, vorhandene Behinderungen auszugleichen oder drohende Behinderungen vorzubeugen. Beispiele für Hilfsmittel sind etwa Rollstühle, Hör- und Sehhilfen, Prothesen und Kompressionsstrümpfe.

Die Krankenkasse kommt nur für die Kosten von wirklichen Hilfsmitteln auf, sie zahlt nicht für Dienstleistungen. Auch behindertengerechte Umbauten zählen nicht zu Hilfsmitteln.

Pflegehilfsmittel hingegen sind Sachmittel und Gerätschaften, welche für die häusliche Pflege nötig sind. Mit diesen soll die Pflege erleichtert werden und dem Patienten eine selbstständige Lebensführung ermöglicht werden. Beispiele für Pflegehilfsmittel sind etwa ein Pflegebett, Einmalhandschuhe, saugende Betteinlagen oder Notrufsysteme.

Pflegehilfsmittel werden von der zuständigen Pflegekasse bezahlt. Das bedeutet, dass nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad auch einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Hilfsmittel hingegen kann jeder Patient in Anspruch nehmen, sofern er die nötigten Voraussetzungen erfüllt.

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung enthält Hilfsmittel (zu finden unter Produktgruppe 01 bis 38) und Pflegehilfsmittel (zu finden unter Produktgruppe 50 bis 99).

Hilfsmittelverzeichnis 2019 Übersicht

Die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung werden in 99 übergeordnete Gruppen unterteilt. Jede dieser Gruppen gliedert sich in weitere Untergruppen und enthält eine Aufzählung der Voraussetzungen, die notwendig sind, um eine Versorgung zu rechtfertigen.

Insgesamt umfasst das Verzeichnis der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel derzeit mehr als 20.000 Produkte. Werden neue Produkte aufgenommen oder gibt es Änderungen, wird jeweils ein Nachtrag zum Verzeichnis veröffentlicht.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick aus dem Hilfsmittelverzeichnis 2019, mit den gängigsten Gruppen und deren Unterkategorien.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?

Voraussetzung für die Genehmigung eines Hilfsmittels ist dessen Notwendigkeit. Die Indikation für jedes einzelne Hilfsmittel wird von der Krankenkasse geprüft

Hilfsmittel können, müssen aber nicht zwingend ärztlich verordnet werden. Es ist auch möglich sie direkt bei der Krankenkasse zu beantragen.

Die Kasse prüft anschließend die Notwendigkeit und erteilt die Genehmigung oder lehnt diese ab.

Wurde das Hilfsmittel genehmigt, kann es bei einem Sanitätshaus, Apotheke oder dergleichen bestellt werden. Achten Sie darauf, dass sie die Hilfsmittel nur bei einem von der Kasse anerkannten Dienstleister beziehen.

Anmerkung: Auch Personen, die in Pflegeheimen betreut werden, haben Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Zusammenfassung

Alle im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelisteten Hilfsmittel können unter der Voraussetzung der Notwendigkeit bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

In einer Erweiterung sind auch Pflegehilfsmittel gelistet, deren Kosten von der Pflegekasse getragen werden. Sie dienen ausschließlich zur Durchführung und Erleichterung der häuslichen Pflege des Patienten.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner