Grundpflege – alle Informationen auf einen Blick

Menschen, die aufgrund ihres Alters körperlich und geistig nicht mehr so fit sind, können oft einfache Tätigkeiten, wie selbständig essen, sich an- und ausziehen oder eigenständig die Toilette aufsuchen, nicht mehr alleine bewältigen.

Aber auch Personen, die durch ein körperliches Gebrechen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und alltägliche Handlungen nicht mehr selbstständig ausführen können, benötigen Unterstützung.

Durch die Grundpflege erfährt die pflegebedürftige Person Hilfe bei der alltäglichen elementaren Grundversorgung.

Definition der Grundpflege

Grundpflege wird auch Direkte Pflege genannt und bezeichnet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der alltäglichen Pflege. Diese beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung des Patienten gewährleisten. Die Grundpflege kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen.

Diese Pflegeleistungen umfassen Hilfe und Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag, wie z. B. der Körperpflege, der Ernährung, dem Toilettengang und der Mobilität im eigenen Zuhause.

Dabei wird darauf geachtet, den Pflegebedürftigen dabei zu unterstützen so lange wie möglich selbstständig zu bleiben.

Warum ist die Grundpflege so wichtig?

Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, dass seine elementaren Grundbedürfnisse gestillt werden, dazu zählen auch ein gepflegtes Äußeres und die tägliche Einnahme von Mahlzeiten. Kann eine pflegebedürftige Person diese gewöhnlichen Tätigkeiten nicht mehr allein ausführen, steht ihr Hilfe zu.

Auch die Kommunikation mit anderen Menschen und die Vorbeugung von Erkrankungen, sowie Übungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit gehören zur Grundpflege.

All diese Aspekte des täglichen Lebens tragen dazu bei, die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhöhen.

Leistungen in der Grundpflege

Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von den Fähigkeiten der hilfsbedürftigen Person und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten.

Die Grundpflege wird in fünf Teilbereiche aufgeteilt:

1. Körperpflege

Einen besonderen Bereich in der Grundpflege nimmt die Körperhygiene ein.

Die Hilfestellung beim Waschen und beim Stuhlgang bedeutet einen Eingriff in die Intimsphäre der pflegebedürftigen Person. Ein Umstand, der viel Einfühlungsvermögen und Sensibilität seitens der Pflegeperson erfordert.

Die Körperpflege umfasst die Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Waschen: Hierunter fällt die Unterstützung bei der täglichen Körperwäsche, dem Duschen und dem Baden. Kann die pflegebedürftige Person diese Tätigkeit nicht mehr durchführen, übernimmt die Pflegekraft das Säubern des gesamten Körpers oder auch nur von Teilbereichen. Die Vorbereitung, wie etwa das Zurechtlegen von Handtüchern und Seife, und die Nachbereitung, wie das Entsorgen von Einmal-Waschhandschuhen und Wegräumen der Waschutensilien, fallen ebenfalls in diesen Teilbereich.
  • Mundhygiene: Die Mundhygiene beinhaltet die Hilfe bei der täglichen Zahnpflege, sowie Versorgung von Zahnprothesen.
  • Haarpflege und Rasur: Auch das Kämmen der Haare und das Rasieren der Herren zählt zur Grundpflege.
  • Haut- und Nagelpflege: Das Eincremen bei trockener Haut und das Schneiden und Feilen der Nägel ist ebenso Bestandteil der Grundpflege.
  • Stuhlgang: Pflegebedürftige Personen sind oft nicht mehr mobil und benötigen Hilfe beim Toilettengang. So gehört auch die Blasen- und Darmentleerung zur Grundpflege. Dazu zählen unter anderem der Wechsel von Inkontinenzhilfsmitteln, das Reichen und Entleeren der Bettpfanne, der Wechsel und die Entsorgung von künstlichen Darm- und Blasenausgängen, das Reinigen des Katheters und Hygienemaßnahmen im Intimbereich.

2. Ernährung

Ein weiterer wichtiger Bereich in der Grundpflege ist die Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten, sowie die Unterstützung bei deren Aufnahme. Die Hilfestellung reicht vom Wärmen und mundgerechten Darbieten der Speisen über die Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr bis hin zum Füttern der pflegebedürftigen Person.

3. Mobilität

Dies beinhaltet die Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, u. a. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, An- und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett, Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums, aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen.

4. Vorbeugung von Folgeerkrankungen

Zur Grundpflege gehört es auch dafür zu sorgen Folgeerkrankungen, wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen vorzubeugen. Dies kann etwa durch gewissenhafte Körperpflege, Umbetten, Eincremen und Informationen über richtige Ernährung erreicht werden.

5. Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation

Auch die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ist Teil der Grundpflege. Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich eigenständig bleibt und den Alltag mit wenig Hilfe meistern kann. Durch professionelle Hilfestellung und Unterstützung, wie z. B. Gedächtnistraining, Sprechübungen oder Üben grundlegender Tätigkeiten kann in vielen Fällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.

Große und kleine Grundpflege

Die Intensität der Grundpflege unterscheidet sich im Aufwand der Körperwäsche und richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person.

Menschen mit einer leichten Pflegebedürftigkeit erhalten eine kleine Grundpflege und stark pflegebedürftige Personen eine große Grundpflege.

Die Leistungen der kleinen und der großen Grundpflege variiert von Bundesland zu Bundesland, wir geben hier nur einen kleinen Überblick. Nähere Informationen zu den Leistungen können Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse erfragen.

Die kleine Grundpflege umfasst das Waschen von Teilbereichen des Körpers und die große Grundpflege bezeichnet die komplette Körperwäsche.

Wo findet die Grundpflege statt?

Es gibt drei grundsätzliche Formen der Grundpflege: Die häusliche Pflege, die teilstationäre Pflege und die stationäre Pflege.

Häusliche oder ambulante Pflege

Hier befindet sich der Pflegebedürftige im eigenen Zuhause und wird von Verwandten oder einem Pflegedienst betreut.

Teilstationäre Pflege

Bei dieser Variante besucht die pflegebedürftige Person eine Tagespflegeeinrichtung und wird von einem geschulten Pflegepersonal betreut.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege findet in einem Pflege- oder Seniorenheim statt. Das geschulte Personal kümmert sich um den Patienten und führt die Grundpflege durch.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.

Wenn die Leistungen jedoch von einem Arzt verordnet werden und diese unter die häuslichen Pflegeleistungen fallen, können die Kosten auch von der zuständigen Krankenkasse getragen werden. Dies ist der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit vorübergehend, aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung auftritt.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist eine anerkannte Pflegestufe von 1 bis 5.

Zusammenfassung

Die Grundpflege bezeichnet die Unterstützung pflegebedürftiger Personen bei alltäglichen wiederkehrenden Tätigkeiten, die der Grundversorgung dienen. Hierzu zählen vor allem die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme und die Mobilität.

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad bekommen finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Besteht eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls und wird vom Arzt verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse getragen.

Befindet sich der Patient in häuslicher Pflege, kann die Grundversorgung durch einen Angehörigen oder einen geschulten Pflegedienst erfolgen. Bei teilstationärem und vollstationärem Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen erfolgt die Grundpflege prinzipiell durch geschulte Pflegekräfte.

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

Nutzen Sie unsere Pflege-Initiative SenioHilfe und optimieren Sie Ihre Pflegesituation:

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner